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Die österreichische Region Wachau hat den DAC-Status erhalten...

Bildnachweis: Austrian Wine Marketing Board

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Nach einer langwierigen Kampagne zum offiziellen Schutz und zur Anerkennung seiner Weine wurde die Wachau in Nordösterreich zur neuesten und fünfzehnten DAC-Weinbauregion des Landes ernannt.



Das österreichische Ministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus hat der 1.300 ha großen Region letzte Woche den Status verliehen. Die Weine tragen nun die geschützte Ursprungsbezeichnung „Wachau DAC“.

'Mit der Wachau können wir jetzt ein weiteres wichtiges Mitglied der österreichischen DAC-Familie begrüßen', sagt Chris Yorke, Geschäftsführer des Austrian Wine Marketing Board (AWMB). „Damit hat die österreichische Weinindustrie einen weiteren Schritt auf dem Weg zur originellen Vermarktung getan. Dies hat sich seit 17 Jahren bewährt und ist auch international anerkannt. “

Der DAC hat drei Ebenen in seiner Struktur: Gebietswein, Ortswein und Riedenwein. Jede Stufe enthält spezifische Regeln für alle Stufen, die von Hand geerntet werden müssen.

Die Region wird ihre in den 1980er Jahren entwickelten Kategorien Steinfeder, Federspiel und Smaragd beibehalten, um zwischen dem natürlichen Alkoholgehalt von Weißweinen und in seltenen Fällen von Roséweinen zu unterscheiden. 'Diese bekannte und wertvolle Klassifizierung wird im neuen DAC-System beibehalten', sagt der AWMB.

Die Ursprungspyramide

Betrachtet man die drei Ebenen innerhalb des neuen DAC, so zeigt die Gebietswein Die Kategorie konzentriert sich auf die traditionelle Rebsorte, bei der 17 weiße und rote Sorten von Grüner Veltliner und Riesling über Muskateller und Sauvignon Blanc bis hin zu Pinot Noir und Sankt Laurent zugelassen sind. Gemischter Satz und Cuvées sind ebenfalls erlaubt. Diese Weine tragen den Namen der Region in Verbindung mit DAC auf dem Etikett. Die Trauben können von überall im gesamten Weinbaugebiet Wachau stammen.

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Ortswein gewinnt in Österreichs Herkunftslandschaft zunehmend an Bedeutung, und die Wachau sieht auch 22 ausgewiesene Gemeinden vor, die in ihrer DAC-Verordnung geschützt sind. Die Anzahl der zugelassenen Rebsorten konzentriert sich hier auf neun: Grüner Veltliner, Riesling, Weißburgunder, Grauburgunder, Chardonnay, Neuburger, Muskateller, Sauvignon Blanc und Traminer. Diese müssen als monovarietale Weine vinifiziert werden.

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Auf der obersten Ebene befindet sich die Ursprungspyramide Riedenwein . Hier sind die bekanntesten Wachauer Rebsorten Grüner Veltliner und Riesling erlaubt, die an 157 genau definierten Weinbergen (Rieden) geerntet werden. Wachau DAC-Weine mit der Angabe eines Ried auf dem Etikett dürfen in keiner Weise angereichert oder chaptalisiert werden und dürfen - wie Ortswein - kaum oder gar keinen spürbaren Fasseinfluss aufweisen.

Wachau DAC: Die Fakten

Niveaus & erlaubte Rebsorten:

• • Gebietswein : Grüner Veltliner, Riesling, Weissburgunder, Grauburgunder, Chardonnay, Neuburger, Muskateller, Sauvignon Blanc, Traminer, Frühroter Veltliner, Müller-Thurgau, Muskat Ottonel, Roter Veltliner, Gemischter Satz, Pinot Noir, Sankt Laurent, Zweigelt, or cuvées blended from them
• • Ortswein : Grüner Veltliner, Riesling, Weissburgunder, Grauburgunder, Chardonnay, Neuburger, Muskateller, Sauvignon Blanc or Traminer
• • Riedenwein : Grüner Veltliner, Riesling

Produktions- und Geschmacksprofil:

• Ernten von Hand auf allen Ebenen obligatorisch
• Ortswein: wenig oder kein wahrnehmbarer Fasston
• Riedenwein: Chaptalisierung verboten wenig oder keinen wahrnehmbaren Fasston

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Die Kategorien Steinfeder, Federspiel und Smaragd bleiben in Gebrauch.

Klarheit der Verbraucher

Es ist zu hoffen, dass das neue System den Verbrauchern hilft, von mehr Transparenz und Herkunftsspezifität in der Wachau zu profitieren.

„Dies bringt die Ursprünge in den Vordergrund. Wachau DAC bietet geografischen Ursprungsschutz bis hin zur detailliertesten Einheit: dem einzelnen Weinberg “, erklärt Anton Bodenstein, Vorsitzender des regionalen Wachau-Weinausschusses.

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